- Erziehungsstellen können Familien, Einzelpersonen und Lebensgemeinschaften sein
- In Erziehungsstellen sind fachlich und persönlich geeignete Fachkräfte tätig
- Die Auswahl der Fachkräfte unterliegt einem Bewerbungs- und Vorbereitungsverfahren
- Der Betreuungsschlüssel liegt bei 1:2
- Die Steuerung erfolgt über das Hilfeplanverfahren / § 36 SGB VIII
- Die Qualität der Arbeit wird durch Fachberatung, Supervision, kollegiale Beratung, Fortbildung und mit Anwendung von Methoden der Qualitätssicherung gewährleistet
- Eine gültige Betriebserlaubnis und eine Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung nach SGB VIII liegen vor