Standards von Erziehungsstellen

  • Erziehungsstellen können Familien, Einzelpersonen und Lebensgemeinschaften sein
  • In Erziehungsstellen sind fachlich und persönlich geeignete Fachkräfte tätig
  • Die Auswahl der Fachkräfte unterliegt einem Bewerbungs- und Vorbereitungsverfahren
  • Der Betreuungsschlüssel liegt bei 1:2
  • Die Steuerung erfolgt über das Hilfeplanverfahren / § 36 SGB VIII
  • Die Qualität der Arbeit wird durch Fachberatung, Supervision, kollegiale Beratung, Fortbildung und mit Anwendung von Methoden der Qualitätssicherung gewährleistet
  • Eine gültige Betriebserlaubnis und eine Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung nach SGB VIII liegen vor