Selbstverständnis und Aufgaben des AkTEN

Im Arbeitskreis Träger von Erziehungsstellen  in Niedersachsen  und  Bremen  (AkTEN) sind freie Träger der Jugendhilfe (gemeinnützige und gewerbliche), die gleichzeitig einem Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege oder anderen Spitzenverbänden angehören, vertreten.
Die  beteiligten  Träger  arbeiten  sowohl  mit   selbständigen  als  auch  mit   angestellten Erziehungsstellen.
Es finden vierteljährlich Arbeitssitzungen statt. Die Teilnahme der Träger ist verbindlich. Die Zusammenarbeit im AkTEN wird durch eine Geschäftsordnung geregelt.

Der AkTEN versteht sich als Fachgremium mit dem Ziel, die Arbeit in Erziehungsstellen als Form der stationären Hilfen zur Erziehung nach § 34 SGB VIII zu qualifizieren und entsprechende  Arbeitsergebnisse  zur  Abstimmung  an  die  jeweiligen  Spitzenverbände  zu leiten.

Die Ziele der Arbeit werden unter anderem wie folgt erreicht:

  • regelmäßiger Informationsaustausch über
    • institutionelle Belange
    • fachliche Belange
  •  Entwicklung von Qualitätsstandards
  • bisherige Standards im gemeinsamen Diskurs ergänzen und fortschreiben fachlicher Austausch mit Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend, Familie

Landesjugendamt

  • Fachlicher Austausch mit der Arbeitsgemeinschaft der Jugendämter in Niedersachsen und Bremen
  • Planung und Durchführung gemeinsamer Veranstaltungen
    • Fachtag
    • Fortbildung
  • Öffentlichkeitsarbeit in Abstimmung mit den Spitzenverbänden

Um ein hohes Maß an institutioneller Transparenz zu erreichen, stellen sich alle Mitglieder analog des Einrichtungsbogens des AkTEN mit ihrem Angebot für Erziehungsstellen verpflichtend dar. Veränderungen im Leistungsangebot werden zeitnah angezeigt.

Die Träger wollen in Abstimmung mit den Spitzenverbänden ihr Angebot „Erziehungsstellen“ wie folgt gestalten und haben das Ziel mit der Fachöffentlichkeit, dem LJA und den öffentlichen Trägern der Jugendhilfe in einem Diskurs zu einem gemeinsamen Grundverständnis zu gelangen.

  • Um eine möglichst vergleichbare Qualität der Arbeit von Erziehungsstellen, unter Berücksichtigung der individuellen Trägerstrukturen zu erreichen, erarbeitet der AkTEN einheitliche Definitionen von Standards und deren Fortschreibung.
  • Grundlage der Arbeit von Erziehungsstellen sind die Standards des LJA (abgestimmte interne Handlungsanweisung zur Umsetzung der §§ 45 ff SGB VIII als Basis der Überprüfung von „Mindeststandards“ im Rahmen der Betriebserlaubniserteilung), die Trägerstrukturen sowie die Leistungsbeschreibungen.

Mindeststandards für die im AkTEN vertretenen Einrichtungen:

  • Erziehungsstellen können Familien, Einzelpersonen und Lebensgemeinschaften sein.
  • In Erziehungsstellen sind persönlich und fachlich geeignete Fachkräfte tätig.
  • Die  Auswahl  der  Fachkräfte  unterliegt  einem  qualifizierten  Bewerbungs-  und Vorbereitungsverfahren.
  • Der Betreuungsschlüssel liegt bei 1 : 2
  • Die Hilfeplanung analog § 36 SGB VIII wird als verlässliches Steuerungsinstrument angewandt.
  • Die Qualität der Arbeit wird durch Fachberatung, Supervision, kollegiale Beratung, Fortbildung sowie Methoden der Qualitätssicherung gewährleistet.
  • Es bestehen Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen nach den §§ 78 b-g SGB VIII.

Postanschrift: AkTEN

c/o Michael Husen
SoFa Braunschweig GbR Messeweg 9
38104 Braunschweig

Tel.: 0531/3789022
Fax: 0531/3789022
Internet: www.ak-ten.de
Mail: familienverbund@gmx.de

Download Selbstverständnis des AkTEN 2011 als PDF

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